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Freiberufler oder Gewerbe? Der erste Schritt in die Selbstständigkeit

Wie du als Softwareentwickler:in einordnest, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, und was das für Anmeldung und Steuern bedeutet.

· Gründung · 4 Min. Lesezeit

Bevor du als Solo-Gründer:in deine erste Rechnung schreibst, steht eine Entscheidung an, die du dir eigentlich nicht aussuchen kannst: Bist du freiberuflich tätig oder betreibst du ein Gewerbe? Diese Einordnung bestimmt, wo du dich anmeldest, welche Steuern anfallen und wie viel Bürokratie auf dich zukommt.

Warum die Einordnung wichtig ist

Die Unterscheidung zwischen Freiberuf und Gewerbe ist keine Formalie, sondern hat handfeste Konsequenzen. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht bei der IHK oder HWK anmelden – das spart laufende Kosten und Mitgliedsbeiträge. Gewerbetreibende hingegen zahlen ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer, sind Pflichtmitglied der IHK und müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.

Die Einordnung erfolgt nicht durch Selbsteinschätzung, sondern richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit gemäß §18 Einkommensteuergesetz (EStG). Das Finanzamt prüft im Zweifel, ob deine Tätigkeit den gesetzlichen Kriterien für einen freien Beruf entspricht oder nicht. Gerade für Softwareentwickler:innen ist diese Grenze in der Praxis oft unscharf, weshalb sich viele vorab beraten lassen oder eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.

Was gilt als freiberuflich?

§18 EStG listet sogenannte Katalogberufe, zu denen unter anderem Ingenieur:innen, beratende Volks- und Betriebswirt:innen sowie „ähnliche Berufe“ zählen. Softwareentwicklung ist kein expliziter Katalogberuf, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen als „ingenieurähnlich“ eingestuft – und damit als freiberuflich anerkannt.

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit eine höhere, planmäßige Ausbildung voraussetzt und eigenverantwortlich, schöpferisch sowie mit einem gewissen Anspruch an Systematik ausgeübt wird. In der Praxis bedeutet das: Wer komplexe Softwarearchitekturen konzipiert, Systeme analysiert und eigenständig Lösungen entwickelt, hat gute Chancen auf die Anerkennung als Freiberufler:in – unabhängig davon, ob ein Informatikstudium vorliegt oder die vergleichbaren Kenntnisse autodidaktisch erworben wurden. Das Finanzamt verlangt hierfür oft Nachweise, etwa in Form von Arbeitsproben oder einer Tätigkeitsbeschreibung.

Wann Softwareentwicklung gewerblich ist

Nicht jede Tätigkeit rund um Software fällt unter diese Ausnahme. Reine Weiterverkaufstätigkeiten, der Handel mit Lizenzen, das Anbieten von Standardsoftware ohne individuelle Anpassung oder stark schematische, repetitive Programmierarbeit ohne eigene konzeptionelle Leistung werden häufig als gewerblich eingestuft.

Auch wer als SaaS-Betreiber:in vor allem ein fertiges Produkt vermarktet, Kund:innensupport leistet und Werbung schaltet, bewegt sich näher an einer gewerblichen Tätigkeit als an einer klassisch freiberuflichen Ingenieurleistung. Die Grenze verläuft hier nicht immer eindeutig, und Fehleinschätzungen können bei einer späteren Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen. Wer unsicher ist, sollte die eigene Tätigkeit möglichst konkret beschreiben und im Zweifel eine steuerliche Beratung oder eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt einholen, bevor die Anmeldung erfolgt.

Anmeldung: Finanzamt vs. Gewerbeamt

Freiberufler:innen melden sich ausschließlich beim Finanzamt an, und zwar über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, der mittlerweile digital über ELSTER eingereicht wird. Ein Gang zum Gewerbeamt entfällt komplett.

Gewerbetreibende müssen zunächst ihr Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, das dir daraufhin ebenfalls den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet oder den digitalen Zugang freischaltet. Zusätzlich erfolgt automatisch die Anmeldung bei der IHK oder HWK sowie gegebenenfalls bei der Berufsgenossenschaft.

In beiden Fällen gibst du im Fragebogen unter anderem deine erwarteten Umsätze und Gewinne an, auf deren Basis das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen festlegt. Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden möchte, trifft diese Entscheidung ebenfalls in diesem Fragebogen.

Ein Wechsel zwischen den Kategorien ist im Nachhinein möglich, aber mit Aufwand verbunden: Wird eine ursprünglich als freiberuflich eingestufte Tätigkeit später vom Finanzamt als gewerblich umqualifiziert, kann das rückwirkend Gewerbesteuer-Nachzahlungen auslösen. Deshalb lohnt sich die sorgfältige Einordnung am Anfang mehr als eine spätere Korrektur.

Nebenberuflich starten

Viele Solo-Gründer:innen beginnen nebenberuflich neben einer Festanstellung. Das ist grundsätzlich unproblematisch, erfordert aber einige zusätzliche Schritte. Zunächst solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen: Manche Verträge enthalten Klauseln, die eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig machen oder bei Konkurrenztätigkeit sogar untersagen.

Steuerlich läuft die Anmeldung identisch wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit, die Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden zusätzlich zum Gehalt in der Einkommensteuererklärung angegeben. Bei der Sozialversicherung lohnt sich ein genauer Blick: Bis zu einem gewissen Zeit- und Einkommensumfang bleibt die studentische oder familienversicherte Krankenversicherung oft bestehen, bei höherem Umfang kann die Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft werden, was höhere Krankenkassenbeiträge zur Folge haben kann. Eine Rücksprache mit der Krankenkasse vor dem Start ist hier ratsam.

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung und möglichen Künstlersozialkasse-Fragen – etwa wenn du auch redaktionell oder gestalterisch tätig bist – lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, da nebenberufliche Selbstständigkeit hier unterschiedlich behandelt werden kann. Viele nebenberufliche Gründer:innen nutzen die Anfangsphase bewusst dazu, in Ruhe zu testen, ob sich das Produkt trägt, bevor sie den Schritt in die Hauptberuflichkeit wagen und dabei auch die Kündigungsfristen und den Übergang der Krankenversicherung sauber planen.

Checkliste

Für den Einstieg in die Selbstständigkeit als Softwareentwickler:in lohnt sich diese Reihenfolge:

  • Tätigkeit ehrlich einordnen: eigenverantwortlich-konzeptionell (freiberuflich) oder produktorientiert-vertrieblich (eher gewerblich)?
  • Im Zweifel eine verbindliche Einschätzung beim Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung einholen
  • Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeits-Klauseln prüfen, falls du nebenberuflich startest
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen (bei Gewerbe vorher beim Gewerbeamt anmelden)
  • Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen
  • Geschäftskonto einrichten und ein einfaches System für Rechnungen und Belege aufsetzen

Sobald die Einordnung steht, geht es an die praktischen Fragen: Wie du Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung handhabst, klären wir im Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung. Für die passende Buchhaltungssoftware zum Start lohnt sich ein Blick in die Kategorie Buchhaltung & Steuern.

Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine:n Steuerberater:in oder Anwält:in.