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Impressumspflicht: Was auf deine Website muss

Wer ein Impressum braucht, welche Pflichtangaben nach §5 DDG gelten und wie du bei Side-Projects und Privatadresse vorgehst.

· Recht · 4 Min. Lesezeit

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum gehört zu den häufigsten Abmahngründen für Websites und Onlineshops in Deutschland. Dabei ist die Pflicht selbst klar geregelt – die Unsicherheit entsteht meist bei Detailfragen: Brauche ich als Side-Project-Betreiber:in überhaupt eins? Muss ich meine Privatadresse veröffentlichen? Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Punkte ein.

Wer ein Impressum braucht

Die Impressumspflicht gilt für „geschäftsmäßige“ Telemedien, wozu praktisch jede Website zählt, die nicht rein privaten oder familiären Zwecken dient. Entscheidend ist nicht, ob du tatsächlich Geld verdienst, sondern ob dein Angebot nach außen wie ein geschäftliches oder zumindest nachhaltig verfolgtes Angebot wirkt.

Das betrifft also nicht nur Onlineshops und SaaS-Produkte, sondern auch Blogs mit Werbeeinnahmen, Portfolio-Seiten von Freelancer:innen, Landingpages für ein geplantes Produkt und selbst manche Social-Media-Profile mit geschäftlichem Charakter. Eine rein private Hobbyseite ohne jeden kommerziellen Bezug ist ausgenommen, die Grenze wird in der Praxis aber eng ausgelegt. Im Zweifel gilt: Sobald eine Website auch nur potenziell der Anbahnung von Geschäften dient, solltest du ein Impressum bereithalten.

Auch reine Test- oder Staging-Umgebungen, die nicht öffentlich beworben werden, fallen in der Praxis seltener unter die strenge Auslegung, sollten aber spätestens beim Launch mit einem vollständigen Impressum versehen sein. Wer unsicher ist, ob das eigene Angebot bereits als geschäftsmäßig gilt, sollte im Zweifel lieber ein Impressum ergänzen als abzuwarten – der Aufwand dafür ist gering, das Risiko einer Abmahnung dagegen real.

Pflichtangaben nach §5 DDG

Die konkreten Pflichtangaben regelt seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Impressumspflicht aus dem Telemediengesetz (TMG) inhaltlich weitgehend unverändert übernommen hat. §5 DDG verlangt unter anderem:

Den vollständigen Namen und die ladungsfähige Anschrift – bei Einzelunternehmer:innen also Vor- und Nachname sowie eine tatsächlich erreichbare Postanschrift, kein Postfach. Hinzu kommen Kontaktdaten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, in der Regel eine E-Mail-Adresse, oft ergänzt um eine Telefonnummer. Bei einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft musst du zusätzlich Registergericht und Registernummer angeben, bei Kapitalgesellschaften auch die Vertretungsberechtigten.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, gehört auch diese ins Impressum. Bei bestimmten reglementierten Berufen kommen weitere Angaben zur Kammerzugehörigkeit oder Berufsbezeichnung hinzu. Das Impressum muss zudem leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – üblicherweise über einen Link im Footer, der von jeder Unterseite aus erreichbar ist und maximal zwei Klicks entfernt liegt.

Zusätzlich verlangt der Digital Services Act (DSA) auf EU-Ebene für viele Online-Dienste eine gut auffindbare elektronische Kontaktmöglichkeit, was sich inhaltlich meist mit den ohnehin bestehenden DDG-Pflichtangaben deckt. In der Praxis reicht es, Impressum und Kontaktangaben konsistent zu halten und regelmäßig zu prüfen, ob sich etwa Adresse, Rechtsform oder Steuernummer geändert haben.

Sonderfall: Privatadresse schützen

Für viele Solo-Gründer:innen ohne Büroadresse ist die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unangenehm, weil das in der Praxis meist die Privatadresse bedeutet. Eine allgemeine Ausnahme davon gibt es nicht: Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reicht in der Regel nicht aus, wenn dahinter keine tatsächliche Zustellbarkeit steht.

Wer die private Adresse nicht öffentlich zeigen möchte, kann auf kommerzielle Geschäftsadress- oder Impressum-Adress-Dienste zurückgreifen, die eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung stellen – dabei solltest du genau prüfen, ob der jeweilige Anbieter rechtlich als ausreichend anerkannt ist, denn hier gibt es Qualitätsunterschiede. Eine andere Option ist eine tatsächliche Büro- oder Coworking-Adresse, sofern dort Post zuverlässig zugestellt und angenommen wird. Eine rein virtuelle Adresse ohne echte Erreichbarkeit birgt das Risiko, dass das Impressum als unvollständig gilt.

Impressum für Side-Projects

Gerade bei kleinen Side-Projects, MVP-Landingpages oder ersten SaaS-Prototypen wird die Impressumspflicht oft unterschätzt oder bewusst ignoriert, nach dem Motto „das schaut ja noch niemand an“. Rechtlich ändert die geringe Reichweite aber nichts an der Pflicht – auch eine Landingpage mit wenigen Besucher:innen im Monat braucht ein Impressum, sobald sie geschäftsmäßig betrieben wird oder werden soll.

Praktisch empfiehlt es sich, das Impressum von Anfang an mitzudenken, statt es als lästige Pflicht ans Ende der Projektliste zu schieben. Die gängigen Website-Baukästen und Frameworks erlauben eine einfache statische Seite dafür, und Generatoren wie die von eRecht24 helfen, aus den eigenen Angaben einen rechtssicheren Text zu erstellen. Der Aufwand ist gering im Vergleich zum Risiko einer Abmahnung.

Ein praktischer Trick: Lege dir eine eigene Impressum-Komponente oder einen wiederverwendbaren Textbaustein an, den du bei jedem neuen Side-Project einfach kopierst und anpasst. So sparst du dir bei jedem neuen Projekt die erneute Recherche und stellst sicher, dass alle Pflichtangaben von Anfang an vorhanden sind, statt sie nach dem Launch nachzutragen.

Abmahnrisiko realistisch einschätzen

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist ein sogenannter Wettbewerbsverstoß und kann von Mitbewerber:innen oder bestimmten Verbänden abgemahnt werden. Die Kosten einer solchen Abmahnung bewegen sich häufig im Bereich mehrerer hundert Euro, können in Einzelfällen aber auch höher ausfallen, insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe verbunden ist.

Das Risiko sollte weder verharmlost noch dramatisiert werden: Ein sorgfältig erstelltes Impressum mit allen Pflichtangaben senkt das Risiko erheblich, weil es schlicht keinen Angriffspunkt mehr bietet. Realistischerweise treffen Abmahnungen häufiger kommerziell aktive Anbieter mit sichtbarem Umsatz als reine Hobbyprojekte, ein Restrisiko besteht aber immer, sobald ein Angebot öffentlich zugänglich ist. Wer unsicher ist, ob die eigene Seite vollständig ist, sollte im Zweifel einen fertigen Generator nutzen oder die Angaben von einer Fachperson prüfen lassen, statt auf Zeit zu spielen.

Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB lassen sich mit spezialisierten Anbietern deutlich einfacher pflegen als von Hand. Einen Überblick über passende Generatoren und Kanzleien findest du in der Kategorie Recht & Verträge.

Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine:n Steuerberater:in oder Anwält:in.